Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts

Das Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland ändert sich: Die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft wird erweitert und die Aufenthaltsdauer verkürzt

Der von der Bundesregierung vorbereitete Gesetzentwurf wurde am 19. Januar vom Bundestag mit 382 gegen 234 Stimmen angenommen und am 2. Februar vom Bundesrat gebilligt.

Das am 27. Juni in Kraft getretene „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ bringt wichtige Änderungen für türkische Staatsangehörige und andere in Deutschland lebende Ausländer mit sich. Dieses Gesetz enthält eine Reihe wichtiger Regelungen für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen:

  1. Verkürzte Aufenthaltsdauer: Die für die Einbürgerung erforderliche gesetzliche Aufenthaltsdauer wird von 8 auf 5 Jahre verkürzt. Dies bietet Personen, die schon lange in Deutschland leben und sich dort niedergelassen haben, eine einfachere Möglichkeit.
  2. Anpassungskriterien: Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, muss bestimmte Kriterien erfüllen, um sich an die Lebensverhältnisse in Deutschland anzupassen. Dazu gehören Faktoren wie schulischer oder beruflicher Erfolg, Freiwilligenarbeit oder Spracherwerb. In diesen Fällen wird die gesetzliche Aufenthaltsdauer auf 3 Jahre verkürzt.
  3. Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft: Das bisher geltende „Optionsmodell“ wird vollständig abgeschafft und die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft wird eingeführt. Dies bedeutet, dass Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.
  4. Geburtsbedingungen: Für Kinder, die in Deutschland geboren werden, werden neue Regelungen eingeführt. Diese Kinder haben Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sich ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig im Land aufhält.
  5. Bedarfsvoraussetzung: Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, müssen in der Lage sein, ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen ohne Sozialhilfe zu bestreiten.
  6. Geltungsbereich des Arbeitsabkommens: Für Arbeitnehmer, die zu bestimmten Zeitpunkten nach Deutschland gekommen sind, wird das Erfordernis einer schriftlichen Prüfung für die Beantragung der Staatsbürgerschaft abgeschafft. Wer diese Regelung in Anspruch nehmen will, muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  7. Ideologische und verhaltensbezogene Kriterien: Bewerber um die deutsche Staatsbürgerschaft müssen bestimmte weltanschauliche und verhaltensbezogene Kriterien erfüllen. Zu diesen Kriterien gehören Antisemitismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder gleichstellungsfeindliches Verhalten. Ein wichtiges Kriterium ist auch das Verständnis und die Übernahme der historischen Verantwortung Deutschlands.

Das neue Gesetz zielt darauf ab, das Verfahren für diejenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, einfacher und gerechter zu gestalten und gleichzeitig die Werte und die Geschichte der deutschen Gesellschaft zu bewahren und widerzuspiegeln.

von Mustafa Eksi

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