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Rente mit 74? Europas Beschäftigten droht ein deutlich späterer Ruhestand

In mehreren europäischen Ländern könnte das Rentenalter langfristig auf 70 Jahre oder darüber steigen. Für Dänemark ergibt eine OECD-Modellrechnung sogar 74 Jahre. Deutschland bleibt im untersuchten Szenario bei 67 Jahren. Den größten Anstieg gegenüber den Vergleichswerten von 2024 verzeichnet die Türkei.

Der Bericht „Pensions at a Glance 2025“ zeigt, wie stark sich der Zugang zum Ruhestand für jüngere Generationen verändern könnte. Grundlage sind bestehende Rentenregeln sowie Annahmen zur künftigen Lebenserwartung.

Verglichen werden Menschen, die 2024 in Rente gingen, mit Beschäftigten, die im selben Jahr mit 22 Jahren ins Berufsleben eintraten. Für diese jüngere Generation liegt der Ruhestand überwiegend in den späten 2060er- beziehungsweise frühen 2070er-Jahren. Die Ergebnisse beschreiben daher langfristige Entwicklungen – keine unmittelbar bevorstehende europaweite Anhebung auf 74 Jahre. 

Dänemark könnte Spitzenreiter werden

Besonders hoch fällt die Projektion für Dänemark aus. Wird die bestehende Verknüpfung zwischen Rentenalter und Lebenserwartung unverändert fortgeführt, könnte der reguläre Rentenzugang langfristig erst mit 74 Jahren möglich sein.

Bereits beschlossen wurde dort eine Anhebung auf 70 Jahre ab 2040. Die darüber hinausgehende Entwicklung hängt davon ab, ob die Regeln zur Anpassung an die Lebenserwartung bestehen bleiben. Eine Abschwächung dieser Kopplung könnte das spätere Rentenalter unter den errechneten 74 Jahren halten.

Für Estland werden langfristig 71 Jahre erwartet. In Italien, den Niederlanden und Schweden ergeben die Modellrechnungen 70 Jahre. Allerdings unterscheiden sich die nationalen Systeme erheblich: Versicherungszeiten, Sonderregelungen und Möglichkeiten eines früheren Rentenzugangs beeinflussen den tatsächlichen Zeitpunkt des Ruhestands. 

Deutschland: Rente mit 67 ist bereits geltendes Recht

In Deutschland ist die Anhebung auf 67 Jahre keine neue OECD-Forderung, sondern bereits gesetzlich festgelegt. Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise und erreicht für die Jahrgänge ab 1964 einheitlich 67 Jahre. Die Umstellung wird 2031 abgeschlossen.

Ein früherer Rentenbeginn bleibt unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer ab 1964 geboren wurde und 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann grundsätzlich mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Nach mindestens 35 Versicherungsjahren ist ein Rentenbeginn ab 63 möglich, allerdings mit dauerhaften Abschlägen. Bei einem Beginn vier Jahre vor der maßgeblichen Altersgrenze können diese 14,4 Prozent betragen.

Die Schlagzeile „Rente mit 74“ beschreibt somit keine geltende deutsche Altersgrenze. 

Türkei: Größter Anstieg im Generationenvergleich

Für die Türkei fällt der Abstand zwischen den untersuchten Generationen besonders groß aus. Der Ausgangstext nennt für das OECD-Vergleichsjahr 2024 einen abschlagsfreien Rentenzugang mit 52 Jahren für Männer und 49 Jahren für Frauen. Für Menschen, die 2024 mit 22 Jahren ins Berufsleben eintraten, werden dagegen 65 beziehungsweise 63 Jahre ausgewiesen.

Das entspricht einer Erhöhung um 13 Jahre bei Männern und 14 Jahre bei Frauen.

Diese Zahlen dürfen jedoch nicht als einheitliche Altersgrenzen für sämtliche türkischen Beschäftigten verstanden werden. Sie beziehen sich auf bestimmte Versicherungsverläufe. Eintrittsdatum, Beitragszeiten und Übergangsregelungen entscheiden darüber, welche Bedingungen im Einzelfall gelten. Auch bedeutet der Vergleich nicht, dass bestehende Rentenansprüche kurzfristig pauschal um 13 oder 14 Jahre verschoben werden.

Frauen erleben teilweise stärkere Veränderungen

In mehreren Ländern steigt das Rentenalter für Frauen stärker als für Männer. Ein Grund ist die schrittweise Angleichung bisher unterschiedlicher Altersgrenzen.

Ein höheres Rentenalter wirft zugleich Fragen zur sozialen Absicherung auf: Wer wegen Kindererziehung, Angehörigenpflege oder gesundheitlicher Belastungen Erwerbsunterbrechungen hat, erreicht lange Versicherungszeiten unter anderen Voraussetzungen als Menschen mit durchgehender Beschäftigung.

Für einen aussagekräftigen Vergleich reicht deshalb die Altersgrenze allein nicht aus. Ebenso entscheidend sind die erforderlichen Beitragsjahre und die Bedingungen für einen früheren Ruhestand.

Alternde Bevölkerung erhöht den Finanzierungsdruck

Hinter den Reformen steht vor allem der demografische Wandel. Im OECD-Durchschnitt kamen im Jahr 2000 auf 100 Menschen zwischen 20 und 64 Jahren rund 22 Personen ab 65 Jahren. Für 2025 beträgt dieser Wert etwa 33; bis 2050 könnte er auf 52 steigen.

Dabei handelt es sich um ein Verhältnis von Altersgruppen, nicht um eine direkte Gegenüberstellung tatsächlicher Beitragszahler und Rentenempfänger. Dennoch verdeutlicht es den wachsenden Druck auf die Finanzierung der Alterssicherung.

Ein höheres Rentenalter ist eine mögliche politische Antwort. Weitere Stellschrauben sind Beitragseinnahmen, Steuerfinanzierung, Rentenleistungen und eine höhere Beschäftigung älterer Menschen. 

Länger arbeiten setzt passende Arbeitsbedingungen voraus

Die entscheidende Frage ist, ob Beschäftigte ein höheres Rentenalter auch gesund und finanziell abgesichert erreichen können. Gerade bei körperlich belastenden Tätigkeiten muss eine verlängerte Erwerbsphase mit geeigneten Arbeitsbedingungen und tragfähigen Übergängen in den Ruhestand verbunden sein.

Die OECD-Zahlen zeigen eine klare Richtung: Für viele jüngere Beschäftigte rückt die abschlagsfreie Rente nach hinten. Wie weit, hängt jedoch vom jeweiligen Land, vom persönlichen Versicherungsverlauf und von künftigen politischen Entscheidungen ab.

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