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Faustschlag nach Galatasaray-Meisterfeier: Berliner Polizist wegen Übergriffs auf jungen Fan verurteilt

Ein 19-Jähriger war bereits fixiert, als ein Polizeibeamter zuschlug. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 28-jährigen Beamten wegen versuchter Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 6.300 Euro. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung von Polizisten gegenüber Menschen in ihrem Gewahrsam. 

Der junge Mann war bereits unter Kontrolle

Der Vorfall ereignete sich im Mai 2025 während der Galatasaray-Meisterschaftsfeier am Berliner Kurfürstendamm. Dem 19-Jährigen wurde vorgeworfen, einen Beamten geschubst und sich anschließend heftig gegen seine Festnahme gewehrt zu haben.

Der entscheidende Punkt liegt jedoch im weiteren Ablauf: Als der Faustschlag neben dem Polizeifahrzeug erfolgte, war der junge Mann nach den gerichtlichen Feststellungen bereits fixiert. Die Situation hatte sich beruhigt. Das Gericht sah eine Verletzungsabsicht des Beamten als erwiesen an.

Aufregung entschuldigt keinen Übergriff

Polizeieinsätze in einer aufgebrachten Menschenmenge können belastend und gefährlich sein. Das verdient Anerkennung. Dennoch müssen Beamte gerade in solchen Situationen ihre Selbstkontrolle bewahren.

Wer einem bereits fixierten Menschen einen Faustschlag versetzt, überschreitet eine klare Grenze. Auch vorheriger Widerstand macht einen solchen Übergriff nicht akzeptabel. Ein Festgenommener darf nicht zum Ziel nachträglicher Wut werden.

Die Verantwortung wiegt besonders schwer, weil der Betroffene sich in diesem Moment kaum schützen kann. Wer staatliche Gewalt ausübt, trägt zugleich Verantwortung für die Menschen, die dieser Gewalt ausgeliefert sind.

Fehlender Verletzungsnachweis verharmlost den Schlag nicht

Weil Schmerzen oder Verletzungen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten, bewertete das Gericht die Tat als versuchte Körperverletzung im Amt. Diese Unterscheidung betrifft den Nachweis der Tatfolgen. Sie ändert nichts an der gerichtlichen Feststellung, dass der Beamte mit Verletzungsabsicht zuschlug.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen einer vollendeten Körperverletzung im Amt 8.400 Euro gefordert. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch und bezweifelte die Identifizierung des Täters. Das Gericht hielt hingegen die Aussage eines Zugführers, der den Angeklagten erkannt hatte, für glaubwürdig.

Vertrauen braucht Verantwortlichkeit

Der Fall beschädigt das Vertrauen in eine Polizei, die schützen und Sicherheit gewährleisten soll. Gerade deshalb ist es wichtig, Fehlverhalten einzelner Beamter konsequent aufzuklären und zu ahnden.

Die kritische Frage lautet auch, wie solche Übergriffe künftig verhindert werden können. Professionelle Einsatzführung, Selbstkontrolle und das Eingreifen von Kollegen sind entscheidend. Ein Faustschlag gegen einen bereits kontrollierten Menschen ist ein schweres Versagen im Umgang mit staatlicher Macht.

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