Politik

Das französische Außenministerium sagt, dass Paris beabsichtigt, weiterhin eng mit Netanjahu und anderen israelischen Behörden zusammenzuarbeiten.

Frankreich hat seine Position zum Ausdruck gebracht, dass der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu Immunität vor Maßnahmen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) genießt, der einen Haftbefehl gegen ihn wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Gaza erlassen hat. Die Grundlage für die Haltung Frankreichs ist die Nichtmitgliedschaft Israels im IStGH, da es die Gründungsstatuten des Gerichts nicht unterzeichnet hat.

Das französische Außenministerium gab diese Erklärung am Mittwoch heraus, einen Tag nachdem die Vereinigten Staaten und Frankreich einen Waffenstillstand zwischen Israel und der libanesischen bewaffneten Gruppe Hisbollah ausgehandelt hatten. Menschenrechtsgruppen kritisierten die Haltung Frankreichs, während andere Nationen, wie Italien, rechtliche Bedenken hinsichtlich des Mandats des IStGH äußerten.

In seiner Stellungnahme bekräftigte das französische Außenministerium sein Engagement für eine enge Zusammenarbeit mit Netanjahu. Die Ankündigung erfolgte fast eine Woche, nachdem der IStGH am 21. November Haftbefehle gegen Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister erlassen hatte, was eine internationale Debatte auslöste.

Zunächst erklärte Frankreich, sich an die Statuten des IStGH halten zu wollen. In einer überarbeiteten Erklärung vom 22. November schwächte das Ministerium jedoch seine Position ab und deutete an, dass die Entscheidung des IStGH eher eine formalisierte Anklage als ein endgültiges Urteil darstelle. Diese Anpassung folgte auf Bedenken, dass eine strikte Einhaltung des IStGH-Urteils die Bemühungen zur Sicherung des fragilen Waffenstillstands im Libanon gefährden könnte.

Frankreich hat seine Auslegung des Völkerrechts in Bezug auf die Zuständigkeit des IStGH bekräftigt und erklärt, dass das Römische Statut, das den Internationalen Strafgerichtshof regelt, vorsieht, dass Länder nicht gezwungen werden können, in einer Weise zu handeln, die im Widerspruch zu ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Immunität von Staaten steht, die nicht Vertragspartei des IStGH sind. Dies, so das französische Außenministerium, dehne die Immunität auf den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und andere hochrangige Beamte aus, sollte der IStGH ihre Verhaftung und Auslieferung beantragen.

In der am Mittwoch veröffentlichten Erklärung des Ministeriums wurde die „historische Freundschaft“ zwischen Frankreich und Israel betont, die sich beide der Rechtsstaatlichkeit verschrieben hätten. Außerdem wurde die Absicht Frankreichs bekräftigt, weiterhin eng mit Netanjahu und den israelischen Behörden zusammenzuarbeiten, um „Frieden und Sicherheit für alle im Nahen Osten zu erreichen“.

Die Erklärung hat jedoch Kritik von Menschenrechtsgruppen ausgelöst, die Frankreich vorwerfen, seine Haltung zur internationalen Justiz zu kompromittieren, um die diplomatischen Beziehungen zu Israel aufrechtzuerhalten. Andrew Stroehlein, Direktor für europäische Medien bei Human Rights Watch, verurteilte die Position und schrieb auf X (ehemals Twitter): „Hier kommt ein schockierender Unsinn aus Frankreich. Niemand erhält Immunität vor einem Haftbefehl des IStGH, nur weil er im Amt ist – nicht Netanjahu, nicht Putin, niemand.“

Kritiker argumentieren, dass Frankreichs maßvolle Reaktion einen Balanceakt darstellt, der darauf abzielt, seine Beziehungen zu Israel aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Komplexität des Völkerrechts und der internationalen Justiz zu bewältigen. Menschenrechtsgruppen haben ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass eine solche Haltung die Autorität des IStGH und den Grundsatz der Rechenschaftspflicht für mutmaßliche Kriegsverbrechen untergräbt.

Er bezog sich auf Artikel 27 des Römischen Statuts, in dem die „Irrelevanz der amtlichen Eigenschaft“ betont wird.

Amnesty International kritisierte die Haltung Frankreichs und bezeichnete sie als „äußerst problematisch“.

„Anstatt anzudeuten, dass vom IStGH angeklagte Personen Immunität genießen könnten, sollte Frankreich seine klare rechtliche Verpflichtung gemäß dem Römischen Statut zur Vollstreckung von Haftbefehlen ausdrücklich bekräftigen“, erklärte die Organisation.

von Klaus Augental

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