
Das Bundesland Hessen will eine Initiative im Bundesrat einbringen, die das Leugnen des Existenzrechts Israels künftig strafrechtlich erfassen könnte. Nach einem Bericht der Zeit ist die Einbringung des entsprechenden Gesetzentwurfs für den 8. Mai 2026 vorgesehen.
Kern des Vorhabens ist die rechtliche Einordnung von Äußerungen, die das Existenzrecht des Staates Israel grundsätzlich bestreiten. Diese könnten im Falle einer Umsetzung des Entwurfs als Straftat gewertet werden und entsprechend strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Hinter dem Vorstoß stehen der hessische Ministerpräsident Boris Rhein sowie Justizminister Christian Heinz (beide CDU). Konkrete Details zum Gesetzestext wurden bislang nicht veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative
Auslöser für die politische Initiative sind laut Berichten zunehmende Spannungen und Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt seit Oktober 2023. Dabei sei es in Deutschland wiederholt zu öffentlichen Äußerungen gekommen, die das Existenzrecht Israels infrage stellen oder ablehnen.
Bereits in der Vergangenheit hatte Hessen angeregt, eine klare strafrechtliche Regelung für derartige Aussagen zu prüfen, da diese bislang nur über allgemeine Tatbestände wie Volksverhetzung erfasst werden können.
Rechtliche und politische Einordnung
Eine mögliche Strafbarkeit der „Leugnung des Existenzrechts eines Staates“ wäre juristisch weitreichend, da sie nicht nur konkrete Hassrede, sondern auch politische oder ideologische Positionen betreffen könnte. Kritiker könnten dies als Eingriff in die Meinungsfreiheit werten, während Befürworter den Schutz vor Antisemitismus und die besondere Verantwortung Deutschlands hervorheben.
Der Bundesrat soll sich voraussichtlich im Mai erstmals mit dem Vorschlag befassen. Ob der Entwurf eine Mehrheit findet und später in Bundesrecht überführt wird, ist derzeit offen.




