Welt

Spionageverdacht: Ex-BND-Chef Hanning in Untersuchungshaft

Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, befindet sich in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe setzte am Mittwoch, dem 7. Oktober, den Haftbefehl gegen den 80-Jährigen in Vollzug. Hanning war am Vortag in Nordrhein-Westfalen festgenommen worden. Gegen ihn wird unter anderem wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und versuchten Landesverrats ermittelt. 

Vertrauliche Informationen gegen Geld?

Im Mittelpunkt steht der Verdacht, Hanning habe nach seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst über Jahre interne BND-Erkenntnisse erhalten und für seine Beratungsgeschäfte genutzt. Sein ehemaliger Büroleiter Manfred D. soll ihm bis Juni 2022 annähernd 2.000 Dokumente überlassen haben, darunter zahlreiche Verschlusssachen.

Die entsprechende Vereinbarung soll spätestens im Frühjahr 2010 getroffen worden sein. D. arbeitete von März 2012 bis März 2026 erneut als Büroleiter mehrerer BND-Präsidenten. Auch er sitzt in Untersuchungshaft. 

Ausländische Kontakte werden untersucht

Hanning soll vertrauliches Material für eine Analyse verwendet haben, die für einen Angehörigen eines ausländischen Sicherheitsapparats bestimmt war. Ob sie tatsächlich übermittelt wurde, ist bisher ungeklärt.

Berichte über eine mögliche Verbindung nach Aserbaidschan wurden von der Regierung in Baku zurückgewiesen. Eine öffentliche Bestätigung des betreffenden Landes durch die Bundesanwaltschaft liegt bislang nicht vor.

Hannings Verteidigung bestreitet eine strafbare Weitergabe. Sein Anwalt räumte den Besitz vertraulicher Unterlagen ein, wies jedoch den Vorwurf zurück, Hanning habe daraus Informationen zum Nachteil Deutschlands oder gegen Bezahlung weitergegeben. Die Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich bewiesen. 

Forderungen nach strengeren Regeln

Der Fall hat eine politische Debatte über die beruflichen Tätigkeiten ehemaliger Spitzenbeamter der Nachrichtendienste ausgelöst. Politiker von CDU, SPD und Grünen verlangen umfassende Aufklärung und strengere Grenzen für anschließende Beratungs- und Lobbyarbeit. Diskutiert wird auch ein lebenslanges Lobbyverbot im Sicherheitsbereich. Ein solches Verbot ist bislang eine politische Forderung. 

Zusätzlich prüft das Bundesinnenministerium mögliche Verstöße gegen Geheimhaltungsvorschriften während Hannings Zeit als Staatssekretär. Er hatte dieses Amt nach seiner BND-Präsidentschaft von 2005 bis 2009 ausgeübt. Damit richtet sich die Aufarbeitung inzwischen auch auf seinen Umgang mit vertraulichen Informationen im Ministerium. 

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"