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Polens Machtkampf eskaliert: Polizei am Verfassungsgericht – Opposition spricht von „Staatsstreich“

Polizeikräfte vor dem Verfassungsgericht, Festnahmen am abgesperrten Gelände und ein Präsident, der seine Auslandsreise abbricht: Der Streit um Polens Justiz hat am Freitagabend eine neue Eskalationsstufe erreicht. Während Ministerpräsident Donald Tusk die Maßnahmen als Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit verteidigt, erhebt das nationalkonservative Lager schwere Vorwürfe.

Polizeieinsatz vor einer zentralen Staatsinstitution

Warschau wurde am Freitag, dem 30. Oktober, zum Schauplatz einer offenen Konfrontation um die Kontrolle des Verfassungsgerichts. Zahlreiche Polizeikräfte sicherten das Gelände, während sich vor dem Gebäude Anhänger der oppositionellen Partei Recht und Gerechtigkeit, PiS, versammelten.

Nach Polizeiangaben wurden drei Menschen festgenommen, die versucht hatten, auf das Gerichtsgelände zu gelangen. Zudem berichteten die Einsatzkräfte von Gegenständen, die auf Beamte geworfen worden seien.

Die Polizei erklärte, auf dem Gelände tätig zu sein, das Gerichtsgebäude selbst jedoch nicht betreten zu haben. Sie begründete den Einsatz mit dem Schutz der anwesenden Personen und der öffentlichen Ordnung.

Gerichtsspitze suspendiert – Rechtmäßigkeit umstritten

Auslöser der jüngsten Zuspitzung war die Bekanntgabe, dass Gerichtspräsident Bogdan Święczkowski und sein Stellvertreter Bartłomiej Sochański vorübergehend von ihren Dienstgeschäften entbunden worden seien.

Anna Korwin-Piotrowska erklärte, die Maßnahme veranlasst zu haben. Sie wirft der bisherigen Gerichtsspitze unter anderem vor, neu gewählte Richter an der Amtsausübung zu hindern.

Doch bereits ihre Befugnis, eine solche Entscheidung zu treffen, ist Teil des Konflikts. Über den offiziellen X-Account des Gerichts wurde erklärt, Święczkowski und Sochański seien weiterhin im Amt. Zugleich wurde von einer rechtswidrigen Übernahme der Internetseite gesprochen und Korwin-Piotrowskas Stellung als Verfassungsrichterin bestritten.

Auch außerhalb des PiS-Lagers wurden Zweifel an der rechtlichen Grundlage der Suspendierung laut. Eine abschließende juristische Klärung stand am Abend aus.

Tusk verteidigt entschlossenes Vorgehen

Ministerpräsident Donald Tusk stellte sich hinter die Maßnahmen. Seine Regierung sei verpflichtet, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen. Nach den Jahren der PiS-Regierung sei dieser Prozess schwierig und mitunter schmerzhaft, erfordere aber entschlossenes Handeln.

Justizminister und Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek beantragte unterdessen die Aufhebung der Immunität Święczkowskis und seines Stellvertreters. Hintergrund sind Vorwürfe im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung. Die Anträge bedeuten noch keine Feststellung strafrechtlicher Schuld.

Konservative erheben „Staatsstreich“-Vorwurf

PiS-Chef Jarosław Kaczyński verurteilte das Vorgehen und warnte vor einer autoritären Entwicklung Polens. Das konservative Lager sieht in den Maßnahmen einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung.

Der über den Gerichtsaccount verbreitete Vorwurf eines „Staatsstreichs“ verschärft die politische Auseinandersetzung zusätzlich. Er ist eine Anschuldigung der Gegner des Vorgehens, keine festgestellte rechtliche Bewertung.

Präsident Karol Nawrocki, der dem PiS-Lager nahesteht, brach seine Reise nach Senegal bereits während des Fluges ab und ordnete die Rückkehr nach Warschau an.

Ein jahrelanger Konflikt erreicht einen neuen Höhepunkt

Im Zentrum steht die Frage, wer am Verfassungsgericht rechtmäßig urteilen und dessen Führung bestimmen darf. Nawrocki verweigert mehreren vom Parlament gewählten Mitgliedern die Vereidigung. Die bisherige Gerichtsspitze wiederum erkennt deren Amtsantritt nicht an.

Tusks Regierung wirft dem früheren Regierungslager vor, das Gericht politisch vereinnahmt zu haben. Ihre Gegner beschuldigen sie nun, bei der angekündigten Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse selbst rechtliche Grenzen zu überschreiten.

Damit geht es längst um mehr als einzelne Richterposten: Umkämpft sind die Autorität des Präsidenten, die Befugnisse der Parlamentsmehrheit und die Unabhängigkeit einer zentralen Kontrollinstanz des Staates. 

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